Außer Kraft - Steuerliche Lebensbescheinigung Ausstellung

    Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

    Beschreibung

    Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
    Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Weiterführende Informationen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Apensen

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 27

    21641 Apensen

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Termin evtl. erforderlich Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Termin evtl. erforderlich Im Einwohnermeldeamt ist es möglich sich einen Termin zu buchen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04167 9127

    Fax: 04167 9127-99

    E-Mail: Samtgemeinde@Apensen.de

    Version

    Technisch erstellt am 14.01.2011

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Samtgemeinde Apensen

    Adresse

    Hausanschrift

    Buxtehuder Straße 27

    21641 Apensen

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04167 9127-0

    Fax: 04167 9127-99

    E-Mail: INFO@Apensen.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2019

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
    • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
    • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lohnsteuerkarte, Kind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024