Außer Kraft - Steuerliche Lebensbescheinigung Ausstellung

    Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

    Beschreibung

    Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
    Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Weiterführende Informationen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.

    Hinweise für Seevetal: Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

    Für seevetaler Bürger gibt es 2 zuständige Finanzämter. Die Zusändigkeit richtet sich nach Ihrer Postleitzahl.

    PLZ-Gebiet 21217 und 21218

    Finanzamt Buchholz
    Bgm.-Adolf-Meyer-Straße 5
    21244 Buchholz
    Telefon: +49 4181 2030
    Fax: +49 4181 2034444
    E-Mail: Poststelle@fa-buc.niedersachsen.de

    Öffnungszeiten:
    Mo. - Fr. 7.30 - 12.30 Uhr
    Do. (nur Infothek) 13.30 - 17.00 Uhr
    und nach Vereinbarung
    (vor Feiertagen nur 7.30 - 12.30 Uhr)


    PLZ-Gebiet 21220

    Finanzamt Winsen
    Von-Somnitz-Ring 6
    21423 Winsen
    Telefon: +49 4171 6560
    Fax: +49 4171 656115
    E-Mail: Poststelle@fa-wl.niedersachsen.de

    Öffnungszeiten:
    Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr,
    Do. 14.00 - 17.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Ansprechpartner

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
    • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
    • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

    Fristen

    Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lohnsteuerkarte, Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de