Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Beschreibung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Eine Lebensbescheinigung können Sie im Bürgerbüro erhalten.
Die Lebensbescheinigung dient als Nachweis, dass die betreffende Person noch am Leben ist.
Verlauf
Für eine Lebensbescheinigung ist es unbedingt notwendig, dass Sie persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen und sich ausweisen können.
Mitzubringen
gültiger Ausweis
Gebühren
keine
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Für Buchholz in der Nordheide wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Buchholz in der Nordheide: Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Für die Ausstellung einer Lebensbescheinigung benötigen Sie einen Termin.
Diesen können Sie hier vereinbaren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Lohnsteuerkarte, Kind