Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
Beschreibung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.
Weiterführende Informationen:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Stadt Braunlage - Einwohnermeldeamt/Fundbüro
Adresse
Postanschrift
Herz.-Joh.-Albr.-Str. 2
38700 Braunlage
Kontakt
E-Mail: ema@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-137
Kontaktperson
Frau Daniela Rehl
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
Telefon Festnetz: 05520 940-138
E-Mail: daniela.rehl@stadt-braunlage.de
Frau Birgit Wolf
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
E-Mail: birgit.wolf@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-137
Stadt Braunlage - Bürgerbüro St. Andreasberg
Adresse
Postanschrift
Am Kurpark 9
37444 Braunlage
OT St. Andreasberg
Kontakt
Telefon Festnetz: 05582 803-25
Kontaktperson
Frau Claudia Dunkel
Postanschrift
Am Kurpark 9
37444 Braunlage
E-Mail: claudia.dunkel@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05582 803-25
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
- Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
- Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Lohnsteuerkarte, Kind