Außer Kraft - Steuerliche Lebensbescheinigung Ausstellung

    Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung

    Beschreibung

    Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
    Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von der zuständigen Stelle ausgestellt.

    Weiterführende Informationen:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Haupt- oder alleinige Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Stadt Seesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 1

    38723 Seesen

    Öffnungszeiten

    +++Zugang zum Rathaus nur mit FFP2-Maske+++Öffnungszeiten Bürgerbüro im Rathaus Montag - Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 13.00 Uhr Öffnungszeiten - Allgemein - Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr Montag 13.30 - 15.00 Uhr Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05381 750

    Fax: 05381 75261

    E-Mail: stadt@seesen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Seesen, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 1

    38723 Seesen

    Kontakt

    Fax: 05381 75-261

    Telefon Festnetz: 05381 75-0

    E-Mail: stadt@seesen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Vaterschaftsanerkennung,
    • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes,
    • Kopie der Eheurkunde (sofern das Kind eingetragen ist) oder
    • Kopie einer anderen behördlichen Unterlage, die den Nachweis der Verwandtschaft ersten Grades mit dem Kind belegt.

    Fristen

    Die Bearbeitung findet in der Regel sofort statt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Lohnsteuerkarte, Kind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de