Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Friedeburg - Fachdienst 4.1 Bürgerbüro, Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Öffnungszeiten
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr Dienstag 08:30-12:00 Uhr Mittwoch 08:30-12:00 Uhr Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr Freitag 08:30-12:00 Uhr
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein
Bankverbindung
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE90 2855 0000 0002 0015 01
BIC: BRLADE21LER
Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE39 2806 9773 0022 0914 00
BIC: GENODEF1WWM
Bankinstitut: Raiba Wiesedermeer/Wiesede/Marcardsmoor
Gemeinde Friedeburg
Empfänger: Gemeinde Friedeburg
IBAN: DE98 2856 2297 0210 4016 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank eG
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
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Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
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Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
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Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
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Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung