• Osnabrück (Niedersachsen)
Sterbeurkunde Ausstellung

Sterbeurkunde beantragen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Beschreibung

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Ansprechpartner

Osnabrück, kreisfreie Stadt

Adresse

Postanschrift

Postfach 4460

49034 Osnabrück

Hausanschrift

Bierstraße 28

49074 Osnabrück

Kontakt

Telefon Festnetz: 0541 323-0

Fax: 0541 323-2717

Version

Technisch erstellt am 28.01.2008

Technisch geändert am 10.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

- Identitätsnachweis (Kopie)

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Fristen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Kosten

Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15,00 EUR

Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7,50 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 11.07.2024

Stichwörter

Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024