Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Schneverdingen: Sterbeurkunde: Ausstellung
Ausstellung von Personenstandsurkunden:
- Eheurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Sterbe-, Lebenspartnerschaftsregister
Alle Urkunden können auf Wunsch auch mehrsprachig ausgestellt werden.Personstandsbücher werden seit 1874 gefühft.
Das Standesamt Schneverdingen kann Urkunden aus Personenstandsbüchern ausstellen, für Ereignisse die sich in Schneverdingen, sowie den dazugehörigen Ortsteilen ereignet haben.
Im Standesamt Schneverdingen verbleiben
- 110 Jahre - Geburtenregister
- 80 Jahre - Eheregister
- 80 Jahre - Lebenspartnerschaftsregister
- 30 Jahre - Sterberegister
Nach Ablauf dieser Fristen können keine Urkunden durch das Standesamt Schneverdingen mehr ausgestelt werden. Die Register werden Archivgut und dem Landkreis Heidekreis übergeben.
Für Nachweise aus dem Archiv wenden sie sich bitte an den Landkreis Heidekreis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Fachbereich II - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Schneverdingen: Sterbeurkunde: Ausstellung
Ausstellung Urkunde (auch mehrsprachig)
Gebühr: 10,00 EUR
jede weitere im selben Arbeitsgang
Gebühr: 5,00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung