Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Winsen (Luhe): Sterbeurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist immer das Standesamt des Sterbeortes.
    Verlauf
    Personenstandsurkunden können Sie persönlich, schriftlich oder online beim Standesamt beantragen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Einen Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis)
    • Urkunden bzw. andere Unterlagen, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt 
      oder
    • Unterlagen, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen.


    Welche Gebühren fallen an?

    10,00 Euro für die erste Urkunde,
    5,00 Euro für jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang

    Für die persönliche Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Personenstandsurkunden können unter folgendem Link auch online bestellt werden: 

    Service-Portal Winsen (Luhe)



    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist immer das Standesamt des Sterbeortes.
    Verlauf
    Personenstandsurkunden können Sie persönlich, schriftlich oder online beim Standesamt beantragen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Einen Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis)
    • Urkunden bzw. andere Unterlagen, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt
      oder
    • Unterlagen, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen.


    Welche Gebühren fallen an?

    10,00 Euro für die erste Urkunde,
    5,00 Euro für jede weitere Urkunde im selben Arbeitsgang

    Für die persönliche Abholung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Personenstandsurkunden können unter folgendem Link auch online bestellt werden:

    Service-Portal Winsen (Luhe)



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    GB II Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 1

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag auch 14.00 - 16.00 Uhr Meldeamt Dienstag auch ab 7.00 Uhr Donnerstag auch 15.00 - 18.00 Uhr Das Standesamt hat am Mittwoch geschlossen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 657-0

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 23.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024