Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Hambühren
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1255
29310 Hambühren
Öffnungszeiten
Montag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Hambühren
Empfänger: Gemeinde Hambühren
IBAN: DE62 2579 1635 4008 0080 00
BIC: GENODEF1HMN
Bankinstitut: Volksbank Südheide eG
Einheitsgemeinde Hambühren - Standesamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1255
29310 Hambühren
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05084 601-28
Kontaktperson
Judith Kroitzsch (Standesamt)
Susanne Schwierzeck (Standesamt)
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
Gemeinde Winsen (Aller) - Fachbereich I Ordnung, Soziales u. Innere Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: rund um das Rathaus herum
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Küsterdamm
Linie:- Bus: Linien 820, 900, 910 960
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
nur das Erdgeschoß ist barrierefrei zugänglich
Postfachadresse
Postfach 1263
29305 Winsen (Aller)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Es ist jedoch auch möglich, außerhalb der Öffnungszeiten die Mitarbeiter im Rathaus zu erreichen. Allerdings sind dann vorher Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzusprechen.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Burghardi (Amtsleiter)
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Winsen (Aller)
Empfänger: Gemeinde Winsen (Aller)
IBAN: DE56 2695 1311 0059 9033 69
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung