Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Stadthagen: Sterbeurkunde

    Wenn jemand verstirbt, wird der Sterbefall in der Regel von einem Bestatter, der von den Angehörigen beauftragt wurde, beim Standesamt angezeigt. Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbefall stattgefunden hat, ist für die Beurkundung zuständig. Der Bestatter beantragt im Rahmen der Sterbefallanzeige die Anzahl der benötigten Sterbeurkunden.

    Falls Sie später weitere Urkunden benötigen, können Sie diese bei dem Standesamt anfordern, dass den Sterbefall beurkundet hat.

    Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:

    1. Beglaubigte Abschriften (Gebühr 10,00 €
    2. Heirats-, Geburts-und Sterbeurkunden (Gebühr je 10,00 €)

    Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.

    Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf eines der nachstehend aufgeführten Konten unserer Stadtkasse zu überweisen.

    Konten unserer Stadtkasse:

    Sparkasse Schaumburg IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG

    Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).

    Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.

    Hinweise für Stadthagen: Personenstandsurkunden

    Aus den Personenstandsbüchern werden folgende Personenstandsurkunden ausgestellt:

    1. Beglaubigte Abschriften (Gebühr 10,00 €)
    2. Geburts, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden (Gebühr je 10,00 €)

    Die beglaubigte Abschrift ist die wortgetreue Wiedergabe des Eintrags im Personenstandsbuch. Alle übrigen Personenstandsurkunden sind Auszüge aus den jeweiligen Personenstandeinträgen; sie geben deren wesentlichen Inhalt oder Teile wieder. Welche Art der Urkunde auszustellen ist, richtet sich nach dem Antrag des Berechtigten.

    Beglaubigte Abschriften können selbstverständlich auch per Post beantragt werden. Die anfallende Verwaltungsgebühr ist vorab auf das nachstehend aufgeführte Konto unserer Stadtkasse zu überweisen.

    Sparkasse Schaumburg, IBAN: DE58 2555 1480 0470 1420 50 BIC: NOLADE21SHG

    Als Zahlungsgrund geben Sie bitte an: Urkunde Standesamt (sowie den Namen, für den die Urkunde ausgestellt wird).

    Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Standesbeamten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Für Stadthagen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English