Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Diepholz: Sterbeurkunde
Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen, die Eltern, Großeltern sowie Kinder und Enkelkinder.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist.
Benötigte Unterlagen
Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.
Gebühren
- 15 Euro (Ausstellung der Urkunde)
- 7,50 Euro (für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde)
Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden. Antragsberechtigt sind der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen, die Eltern, Großeltern sowie Kinder und Enkelkinder.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist.
Benötigte Unterlagen
Die Vorlage des Personalausweises ist erforderlich. Die Urkunde kann auch über den unten aufgeführten Link beantragt werden.
Gebühren
- 15 Euro (Ausstellung der Urkunde)
- 7,50 Euro (für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Diepholz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Sterbeurkunde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung