Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen Sie beim Standesamt des Sterbeortes.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen Sie beim Standesamt des Sterbeortes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt-seelze.de
Kontaktperson
Herr Torsten Müller
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben: H - N
Telefon Festnetz: 05137 828-243
E-Mail: torsten.mueller@stadt-seelze.de
Frau Gabriele Schmitz
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben: O - W
Telefon Festnetz: 05137 828-246
E-Mail: gabriele.schmitz@stadt-seelze.de
Frau Yvonne Walny
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A-G, X-Z
E-Mail: yvonne.walny@stadt-seelze.de
Telefon Festnetz: 05137 828-247
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde
- Personalausweis
- ggf. Abstammungs- / Verwandtschaftsnachweis
- Personalausweis
- ggf. Abstammungs- / Verwandtschaftsnachweis
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde
Sterbeurkunden erhalten auf Antrag:
- Kinder
- Eltern
- Personen mit nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse
Sterbeurkunden erhalten auf Antrag:
- Kinder
- Eltern
- Personen mit nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde
Sie erhalten die Urkunden bei Abholung oder auf dem Postweg.
Die Gebühren zahlen Sie bitte vorab per Überweisung oder bei Abholung mit Girocard.
Sie erhalten die Urkunden bei Abholung oder auf dem Postweg.
Die Gebühren zahlen Sie bitte vorab per Überweisung oder bei Abholung mit Girocard.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde
Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR
Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR
Für Zwecke der Sozialversicherung gibt es gebührenfreie Urkunden
Bitte beachten: Eine Barzahlung ist entgegen der Angabe im Formular nicht möglich!
Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR
Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR
Für Zwecke der Sozialversicherung gibt es gebührenfreie UrkundenBitte beachten: Eine Barzahlung ist entgegen der Angabe im Formular nicht möglich!
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung