Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde

    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen Sie beim Standesamt des Sterbeortes.



    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen Sie beim Standesamt des Sterbeortes.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2021 (von: Cholewinski, Irene)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Seelze)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde

    • Personalausweis
    • ggf. Abstammungs- / Verwandtschaftsnachweis
    • Personalausweis
    • ggf. Abstammungs- / Verwandtschaftsnachweis

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde

    Sterbeurkunden erhalten auf Antrag:

    • Kinder
    • Eltern
    • Personen mit nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse

    Sterbeurkunden erhalten auf Antrag:

    • Kinder
    • Eltern
    • Personen mit nachgewiesenem rechtlichen oder berechtigten Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde

    Sie erhalten die Urkunden bei Abholung oder auf dem Postweg.

    Die Gebühren zahlen Sie bitte vorab per Überweisung oder bei Abholung mit Girocard.

    Sie erhalten die Urkunden bei Abholung oder auf dem Postweg.

    Die Gebühren zahlen Sie bitte vorab per Überweisung oder bei Abholung mit Girocard.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Frist ist das Stadtarchiv zuständig.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Seelze: Sterbeurkunde

    Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR

    Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR

    Für Zwecke der Sozialversicherung gibt es gebührenfreie Urkunden

    Bitte beachten: Eine Barzahlung ist entgegen der Angabe im Formular nicht möglich!

    Ausstellung einer Urkunde: 15,00 EUR

    Für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: 7,50 EUR

    Für Zwecke der Sozialversicherung gibt es gebührenfreie Urkunden

    Bitte beachten: Eine Barzahlung ist entgegen der Angabe im Formular nicht möglich!

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)