Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Lehrte - Sachgebiet Standesamt
Beschreibung
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvergabe für das Standesamt:
https://www.lehrte.de/de/aktuelles/online-terminvergabe.html
Für dort nicht genannte Dienstleistungen, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung.
Hinweis: Ab April 2024 bis Oktober 2024 bietet das Standesamt Lehrte auch an jedem 3. Samstag im Monat Trauungen an.
Zur Vorbereitung der Anmeldung von Eheschließungen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Nach Übersendung des Kontaktformulars werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Das Standesamt Lehrte ist in allen Lebenslagen gerne für Sie da. Neben der Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen nimmt die beratende Tätigkeit einen großen Teil unserer vielseitigen Arbeit ein.
Wir informieren Sie gerne über die notwendigen Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung, Urkundenausstellung aus den Registern, Vaterschaftsanerkennung, Kirchenaustritt und über zahlreiche Namenserklärungen. Immer individuell abgestimmt auf Ihre persönliche Situation. Urkunden, die sich auf Geburten vor über 110 Jahren, Eheschließungen vor über 80 Jahren und Sterbefällen vor über 30 Jahren beziehen, bekommen Sie aufgrund der Abgabefristen im Stadtarchiv .
Das Standesamt befindet sich im Rathaus Lehrte im Erdgeschoss in den Räumen 16 bis 18, ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.
Nachfolgend finden Sie unsere Dienstleistungen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: standesamt@lehrte.de
Fax: 05132 505-2499
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
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Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
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Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
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Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
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Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung