Sterbeurkunde Ausstellung
    99101004012000

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Online-Dienst

    Sterbeurkunden

    ID: L100040_475223007

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2022

    Technisch geändert am 26.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Hinweise für Gehrden: Sterbeurkunde

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist.


    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist.


    Ansprechpartner

    Stadt Gehrden

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstrasse 1-3

    30989 Gehrden

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung Ein Termin kann von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch (05108/6404-0) oder persönlich am Foyer des Rathauses vereinbart werden. Für einzelne Bereiche ist eine Buchung über die „Online-Terminvergabe“ möglich.; Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung Ein Termin kann von Montag bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr telefonisch (05108/6404-0) oder persönlich am Foyer des Rathauses vereinbart werden. Für einzelne Bereiche ist eine Buchung über die „Online-Terminvergabe“ möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05108 6404-0

    Fax: 05108 6404-199

    E-Mail: info@gehrden.de

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2010

    Technisch geändert am 21.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Formulare

    Hinweise für Gehrden: Sterbeurkunde

    Über den unten stehenden Link zur "Online Urkundenbestellungen beim Standesamt Gehrden" können sie Ihre gewünschten Urkunden bestellen und die Gebühren sofort online bezahlen.

    Falls Sie Ihre Urkunde per Post oder Telefax bestellen wollen laden Sie sich für Ihre Bestellung bitte unten stehendes PDF-Formular herunter, füllen es aus und schicken es an folgende Adresse:

    Stadt Gehrden, Standesamt
    Kirchstraße 1-3
    30989 Gehrden

    Über den unten stehenden Link zur "Online Urkundenbestellungen beim Standesamt Gehrden" können sie Ihre gewünschten Urkunden bestellen und die Gebühren sofort online bezahlen.

    Falls Sie Ihre Urkunde per Post oder Telefax bestellen wollen laden Sie sich für Ihre Bestellung bitte unten stehendes PDF-Formular herunter, füllen es aus und schicken es an folgende Adresse:

    Stadt Gehrden, Standesamt
    Kirchstraße 1-3
    30989 Gehrden

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15,00 EUR

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15,00 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7,50 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7,50 EUR

    Hinweise für Niedersachsen: Sterbeurkunde Ausstellung

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15,00 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7,50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 26.11.2025

    Stichwörter

    Beisetzung, Urkunde nachbestellen, Standesamt, Sterbeurkunde, Todesfall, Sterberegister, Sterbefall, internationale Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024