Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Hattorf am Harz: Sterbeurkunde

    Durch die Sterbeurkunde wird der Tod einer Person unter Angabe des Sterbeortes und des Sterbezeitpunktes nachgewiesen.

    Sterbeurkunden werden vom Standesamt Hattorf am Harz für den Bereich der Mitgliedsgemeinden Hattorf am Harz, Wulften am Harz, Hörden am Harz und Elbingerode ausgestellt. Für Sterbefälle, die vor der Gebietsreform (1972) in Düna und Papenhöhe eingetreten sind, werden ebenfalls Personenstandsurkunden vom Standesamt Hattorf am Harz ausgestellt.

    Durch die Sterbeurkunde wird der Tod einer Person unter Angabe des Sterbeortes und des Sterbezeitpunktes nachgewiesen.

    Sterbeurkunden werden vom Standesamt Hattorf am Harz für den Bereich der Mitgliedsgemeinden Hattorf am Harz, Wulften am Harz, Hörden am Harz und Elbingerode ausgestellt. Für Sterbefälle, die vor der Gebietsreform (1972) in Düna und Papenhöhe eingetreten sind, werden ebenfalls Personenstandsurkunden vom Standesamt Hattorf am Harz ausgestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Hattorf am Harz - Fachbereich 1

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Escher-Str. 12

    37197 Hattorf am Harz

    Hausanschrift

    Otto-Escher-Str. 12

    37197 Hattorf am Harz

    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2010 (von: Samtgemeinde Hattorf am Harz Webservice)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Samtgemeinde Hattorf am Harz

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Escher-Straße 12

    37197 Hattorf am Harz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05584 209-0

    Fax: 05584 209-30

    E-Mail: samtgemeinde@hattorf-am-harz.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Hattorf am Harz: Sterbeurkunde

    1. Urkunde

    10,00 €

    Jede weitere Urkunde, die mit der Erstschrift erstellt wird, kostet

    5,00 €





    Für Rentenzwecke werden entsprechende Urkunden kostenlos ausgestellt und entsprechend auffällig gekennzeichnet.

    Bei schriftlicher Urkundenanforderung fügen Sie bitte die Gebühr als
    Verrechnungsscheck bei.

    1. Urkunde

    10,00 €

    Jede weitere Urkunde, die mit der Erstschrift erstellt wird, kostet

    5,00 €





    Für Rentenzwecke werden entsprechende Urkunden kostenlos ausgestellt und entsprechend auffällig gekennzeichnet.

    Bei schriftlicher Urkundenanforderung fügen Sie bitte die Gebühr als
    Verrechnungsscheck bei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)