Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Kultur- und Tourismusbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 22

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Mo. – Mi.: 08.00 – 16.00 Uhr Do.: 08.00 – 18.00 Uhr Fr.: 08.00 – 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-311

    E-Mail: tourist@stadt-melle.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Melle)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Melle)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitsgemeinde Melle, Stadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1380

    49324 Melle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    Fax: 05422 965-348

    E-Mail: info@stadt-melle.de

    E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)