Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Kontaktperson

    Formulare

    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Ganderkesee - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ganderkesee, Bergedorfer Str.
      Linien:
      • Bus: 220
      • Bus: 247
      • Bus: 244
    • Haltestelle: Ganderkesee, Bahnhof
      Linien:
      • Regionalbahn: RB58
      • Bus: 247
      • Bus: 245
      • Bus: 244
      • Bus: 220
      • Bus: 238
      • Bus: 248
      • Bus: 246

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-0

    Fax: 04222 44-120

    E-Mail: rathaus@ganderkesee.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie im Bereich Soziale Hilfen: Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, die Terminvergabe erfolgt telefonisch.

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de