Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung
Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Standplatzgenehmigung liegt bei der Stadt Jever - Fachabteilung 3.02 - Bürgerdienste.
Die dortigen Kolleginnen und Kollegen werden Ihren Antrag nach Erhalt prüfen und Ihnen gegebenenfalls im Anschluss eine entsprechende Standplatzgenehmigung erteilen.
Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Standplatzgenehmigung liegt bei der Stadt Jever - Fachabteilung 3.02 - Bürgerdienste.
Die dortigen Kolleginnen und Kollegen werden Ihren Antrag nach Erhalt prüfen und Ihnen gegebenenfalls im Anschluss eine entsprechende Standplatzgenehmigung erteilen.
Ansprechpartner
Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Masemann
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung
Für den Antrag auf eine Standplatzgenehmigung benötigen Sie
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist,
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden,
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird.
Die Reisegewerbekarte beantragen Sie beim Landkreis Friesland.
Für den Antrag auf eine Standplatzgenehmigung benötigen Sie
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist,
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden,
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird.
Die Reisegewerbekarte beantragen Sie beim Landkreis Friesland.
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung
- Satzung der Stadt Jever über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Jever (Wochenmarktsatzung) vom 20. Februar 1992
- Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf den Märkten der Stadt Jever (Marktstättegelder) vom 25. Oktober 2001
- 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf den Märkten der Stadt Jever (Marktstättegelder) vom 25.10.2001, zuletzt geändert am 16.12.2021, gültig ab 01. Januar 2023
- Satzung der Stadt Jever über die Teilnahme am Wochenmarktverkehr in der Stadt Jever (Wochenmarktsatzung) vom 20. Februar 1992
- Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf den Märkten der Stadt Jever (Marktstättegelder) vom 25. Oktober 2001
- 13. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf den Märkten der Stadt Jever (Marktstättegelder) vom 25.10.2001, zuletzt geändert am 16.12.2021, gültig ab 01. Januar 2023
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung
Die Höhe der Standgebühren ist von der Länge Ihres Markstandes abhängig.
Die Standgebühren für den Wochenmarkt der Stadt Jever betragen aktuell 2,30 € je laufenden Meter Ihres Standes.
Die Höhe der Standgebühren ist von der Länge Ihres Markstandes abhängig.
Die Standgebühren für den Wochenmarkt der Stadt Jever betragen aktuell 2,30 € je laufenden Meter Ihres Standes.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune