Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung

    Allgemeine Informationen

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.



    Allgemeine Informationen

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung

    Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Standplatzgenehmigung liegt bei der Stadt Jever - Fachabteilung 3.02 - Bürgerdienste. 

    Die dortigen Kolleginnen und Kollegen werden Ihren Antrag nach Erhalt prüfen und Ihnen gegebenenfalls im Anschluss eine entsprechende Standplatzgenehmigung erteilen. 

    Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Standplatzgenehmigung liegt bei der Stadt Jever - Fachabteilung 3.02 - Bürgerdienste.

    Die dortigen Kolleginnen und Kollegen werden Ihren Antrag nach Erhalt prüfen und Ihnen gegebenenfalls im Anschluss eine entsprechende Standplatzgenehmigung erteilen.

    Ansprechpartner

    Fachabteilung 3.01 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kirchplatz 11

    26441 Jever

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag: von 7.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch: von 8.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: von 8.00 Uhr durchgehend bis 17.00 Uhr Freitag: von 7.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten: Donnerstag: von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Jever)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung

    Für den Antrag auf eine Standplatzgenehmigung benötigen Sie 

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist,
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden,
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird.

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie beim Landkreis Friesland. 

    Für den Antrag auf eine Standplatzgenehmigung benötigen Sie

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist,
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden,
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird.

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie beim Landkreis Friesland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Hinweise für Jever: Standplatzgenehmigung

    Die Höhe der Standgebühren ist von der Länge Ihres Markstandes abhängig. 

    Die Standgebühren für den Wochenmarkt der Stadt Jever betragen aktuell 2,30 € je laufenden Meter Ihres Standes. 

    Die Höhe der Standgebühren ist von der Länge Ihres Markstandes abhängig.

    Die Standgebühren für den Wochenmarkt der Stadt Jever betragen aktuell 2,30 € je laufenden Meter Ihres Standes.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)