Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 280

    49735 Haselünne

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    49740 Haselünne

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * - Allgemeine Verwaltung - * Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * - Bürgerservice - * Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr * Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr * Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr * Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)

    Kontakt

    Fax: 05961 509-500

    Telefon Festnetz: 05961 509-0

    E-Mail: stadt@haseluenne.de

    Kontaktperson

    • Bürgerservice Stadt Haselünne

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Haselünne

    Empfänger: Stadt Haselünne

    IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86

    BIC: NOLADE21EMS

    Bankinstitut: Sparkasse Emsland

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de