Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung: Montag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 04471 185-0
Fax: 04471 185-101
Kontaktperson
Herr Dennis Beeken
Herr Marco Wellmann
Formulare
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune