Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Aurich - Sachgebiet 32.1 - Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Das Rathaus der Stadt Aurich einschließlich der Verwaltungsaußenstellen (Standesamt, Kultur & Events, Liegenschaften, Stadtentwässerung) ist am Freitag, den 4. Oktober 2024 geschlossen. Da auch der Betriebshof der Stadt Aurich an diesem Tag nicht besetzt sein wird, wenden Sie sich in dringenden Fällen an folgende Rufnummern: Bei Problembehandlungen Hauskläranlagen, Pumpstationen und Abwässer: Tel. 04941 - 32 34. In anderen Notfällen wenden Sie sich bitte an den technischen Notruf des Betriebshofes der Stadt Aurich unter Tel. 04941 - 12 25 25. Nutzen Sie für Ihre Antragstellung das Serviceportal OpenRathaus. Verschiedene Dienstleistungen der Stadt Aurich werden online angeboten. Hierfür ist eine einmalige Registrierung erforderlich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-0
E-Mail: info@stadt.aurich.de
Kontaktperson
Herr Sinnen-Grau (Sachgebietsleiter)
Telefon Festnetz: 04941 12-3210
E-Mail: sinnen-grau@stadt.aurich.de
Internet
Formulare
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune