Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Wiefelstede
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Neben dem Eingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Wiefelstede, Kirchstraße
Linie:- Bus: K.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Samstag 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE48 2806 1822 0100 0012 00
Bankinstitut: Oldenburger Volksbank
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE22 2805 0100 0043 3200 50
Bankinstitut: Landesparkasse zu Oldenburg
Gemeinde Wiefelstede
Empfänger: Gemeinde Wiefelstede
IBAN: DE29 2802 0050 1681 7215 00
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank
Formulare
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune