Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Apen - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 200

    26689 Apen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Apen, Markt
      Linie:
      • Bus: 362,363,364,366,689

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE04 2806 1822 1210 3187 00

    BIC: GENODEF1EDE

    Bankinstitut: Volksbank Oldenburg e. G.

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE44 2805 0100 0040 3102 29

    BIC: BRLADE21LZO

    Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg, Westerstede

    Gemeinde Apen

    Empfänger: Gemeinde Apen

    IBAN: DE05 2802 0050 7842 7200 00

    BIC: OLBODEH2XXX

    Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG, Westerstede

    Formulare

    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English