Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Wilhelmshaven: Zuständigkeit für Standplatzgenehmigung

    Das Ordnungsamt (Gewerbeabteilung) ist nur bei (kommunal festgesetzten) Wochenmärkten zuständig. Ansonsten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter.

    Sofern der öffentliche Straßenraum genutzt wird, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Bei bestimmten (auch festgesetzten) Märkten auch eine Reisegewerbekarte.

    Das Ordnungsamt (Gewerbeabteilung) ist nur bei (kommunal festgesetzten) Wochenmärkten zuständig. Ansonsten wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Veranstalter.

    Sofern der öffentliche Straßenraum genutzt wird, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Bei bestimmten (auch festgesetzten) Märkten auch eine Reisegewerbekarte.

    Ansprechpartner

    Stadt Wilhelmshaven - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 10

    26382 Wilhelmshaven

    RATRiUM

    Rathaus

    Bus: Linie 6

    Bus: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04421 16-3230

    Fax: 04421 1641-3230

    E-Mail: gewerbe@wilhelmshaven.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2009 (von: Stefan Antheck)

    Technisch geändert am 16.11.2021 (von: Antheck, Stefan)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024