Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Achim: Standplatzgenehmigung
Für den Achimer Wochenmarkt können Sie sich an den Marktmeister/die Marktmeisterin der Stadt Achim wenden.
Im Übrigen ist für die Standplatzgenehmigung das Produkt Verkehrslenkung und -sicherheit zuständig.
Für den Achimer Wochenmarkt können Sie sich an den Marktmeister/die Marktmeisterin der Stadt Achim wenden.
Im Übrigen ist für die Standplatzgenehmigung das Produkt Verkehrslenkung und -sicherheit zuständig.
Ansprechpartner
Verkehrslenkung und -sicherheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04202 9529-575
E-Mail: verkehr@stadt.achim.de
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Hinweise für Achim: Standplatzgenehmigung
Rechtsgrundlage ist die Nutzungsordnung für den Achimer Wochenmarkt der Stadt Achim.
Rechtsgrundlage ist die Nutzungsordnung für den Achimer Wochenmarkt der Stadt Achim.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Hinweise für Achim: Standplatzgenehmigung
Standgebühren für den Wochenmarkt entnehmen Sie bitte der Nutzungsordnung
Standgebühren für den Wochenmarkt entnehmen Sie bitte der Nutzungsordnung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Achim: Standplatzgenehmigung
Die Gewerbeordnung ist zu berücksichtigen.
Die Gewerbeordnung ist zu berücksichtigen.
Weitere Informationen
Hinweise für Achim: Standplatzgenehmigung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune