Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Achim: Standplatzgenehmigung

    Für den Achimer Wochenmarkt können Sie sich an den Marktmeister/die Marktmeisterin der Stadt Achim wenden.

    Im Übrigen ist für die Standplatzgenehmigung das Produkt Verkehrslenkung und -sicherheit zuständig.

    Für den Achimer Wochenmarkt können Sie sich an den Marktmeister/die Marktmeisterin der Stadt Achim wenden.

    Im Übrigen ist für die Standplatzgenehmigung das Produkt Verkehrslenkung und -sicherheit zuständig.

    Ansprechpartner

    Verkehrslenkung und -sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Obernstraße 38

    28832 Achim

    Öffnungszeiten

    nach vorheriger Terminabsprache: Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04202 9529-575

    E-Mail: verkehr@stadt.achim.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020

    Technisch geändert am 24.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Hinweise für Achim: Standplatzgenehmigung

    Rechtsgrundlage ist die Nutzungsordnung für den Achimer Wochenmarkt der Stadt Achim.

    Rechtsgrundlage ist die Nutzungsordnung für den Achimer Wochenmarkt der Stadt Achim.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Hinweise für Achim: Standplatzgenehmigung

    Standgebühren für den Wochenmarkt entnehmen Sie bitte der Nutzungsordnung

    Standgebühren für den Wochenmarkt entnehmen Sie bitte der Nutzungsordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Achim: Standplatzgenehmigung

    Die Gewerbeordnung ist zu berücksichtigen.

    Die Gewerbeordnung ist zu berücksichtigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024