Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Horneburg - Fachbereich 1 - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 47/49

    21640 Horneburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Zugang befindet sich hinter dem Gebäude. Dort befindet sich auch ein Behindertenstellplatz. Im Gebäude selbst ist ein Treppenlift vorhanden.

    Öffnungszeiten

    Montag           08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Freitag            08:00 – 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2021

    Technisch geändert am 24.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Samtgemeinde Horneburg

    Aktuelles

    Die Samtgemeinde Horneburg mit Ihren Mitgliedsgemeinden Agathenburg, Bliedersdorf, Dollern, Horneburg und Nottensdorf hatte schon immer eine strategisch bedeutsame Lage zwischen den Hansestädten Hamburg und Stade. Die ehemalige Pferdewechselstation aus dem 17. Jahrhundert, das jetztige Rathaus in Horneburg, ist ein Zeugnis dieser geschichtsträchtigen Epoche. Optimale Verkehrsanbindung mit der S-Bahn, mit dem Start und dem Auto über die B 73 sowie über die teilweise schon fertiggestellte A26 machen den Standort für wirtschaftliche Unternehmen interessant.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 47/49

    21640 Horneburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Zugang befindet sich hinter dem Gebäude. Dort befindet sich auch ein Behindertenstellplatz. Im Gebäude selbst ist ein Treppenlift vorhanden.

    Öffnungszeiten

    Montag           08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Freitag            08:00 – 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04163 8079-0

    Fax: 04163 8079-77

    E-Mail: info@horneburg.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Weitere Informationen

    Die Samtgemeinde Horneburg liegt zwischen Stade und Buxtehude am Stader Geestrand nahe dem Alten Land. Sie wurde im Rahmen der niedersächsischen Gebiets- und Verwaltungsreform Anfang der 1970er Jahre gebildet und setzt sich aus den Mitgliedsgemeinden Agathenburg, Bliedersdorf, Dollern, Horneburg und Nottensdorf zusammen.

    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2008

    Technisch geändert am 24.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024