Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 22 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Riesstraße 40

    27721 Ritterhude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04292 889-131

    Fax: 04292 889-200

    E-Mail: ordnungswesen@ritterhude.de

    Formulare

    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet 22 „Sicherheit und Ordnung“ ist für diverse Aufgaben zuständig. Die hauptsächlichen Aufgaben umfassen das Gebiet öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Einwohnermeldeamt und das Standesamt. Dazu gehören der Brand- und Katastrophenschutz, die Unterbringung der Flüchtlinge, Wildmüllbeseitigung, Ausnahmegenehmigungen und Fundsachen; im EMA die Beantragung der Ausweisdokumente, Gewerbe sowie Melderecht; im Standesamt Eheschließungen, Vaterschaftsanerkennungen, Geburten und Sterbefälle. Zusätzlich sind die Mitarbeitenden für die Wahlen zuständig.

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022 (von: Webservice, Landkreis Osterholz)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Ritterhude)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)