Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Hanstedt: Standplatzgenehmigung
Die Zuständigkeit liegt bei den Mitgliedsgemeinden.
Die Zuständigkeit liegt bei den Mitgliedsgemeinden.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Katja Rannow
Zuständig für
- Sonstiges: für die Gemeinde Hanstedt
Fax: +49 4184 803-49
E-Mail: ordnung@hanstedt.de
Telefon Festnetz: +49 4184 803-46
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Gemeinde Asendorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 16.30 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Gemeinde Brackel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.30 – 11.30 Uhr Di. 15.00 – 18.00 Uhr Do. 08.30 – 11.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4185 4215
E-Mail: gemeinde@brackel.de
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Gemeinde Egestorf
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonisch erreichbar: Mo. - Fr. 9.00-12.00 Büroöffnungszeiten: Di. + Do. 9.00-12.00 Uhr Mi. 15.00-18.00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Gemeinde Marxen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Gemeinde Undeloh
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nach telef. Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4189 285
E-Mail: info@gemeinde-undeloh.de
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Hinweise für Hanstedt: Standplatzgenehmigung
Gemeinde Hanstedt:
Marktsatzung und Marktgebührensatzung der Gemeinde Hanstedt
Gemeinde Hanstedt:
Marktsatzung und Marktgebührensatzung der Gemeinde Hanstedt
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Hinweise für Hanstedt: Standplatzgenehmigung
Für den Herbstmarkt und den Wochenmarkt in Hanstedt sind Gebühren nach der Marktgebührensatzung der Gemeinde Hanstedt zu entrichten.
Für den Herbstmarkt und den Wochenmarkt in Hanstedt sind Gebühren nach der Marktgebührensatzung der Gemeinde Hanstedt zu entrichten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune