Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Winsen (Aller)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: rund um das Rathaus herum
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Am Küsterdamm
Linie:- Bus: Linien 820, 900, 910 960
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
nur das Erdgeschoß ist barrierefrei zugänglich
Postfachadresse
Postfach 1263
29305 Winsen (Aller)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Es ist jedoch auch möglich, außerhalb der Öffnungszeiten die Mitarbeiter im Rathaus zu erreichen. Allerdings sind dann vorher Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzusprechen.
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Winsen (Aller)
Empfänger: Gemeinde Winsen (Aller)
IBAN: DE56 2695 1311 0059 9033 69
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
Formulare
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
Formulare
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune