Standplatzgenehmigung

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hessisch Oldendorf - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 13

    31840 Hessisch Oldendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Info-Point: Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr 13:30 Uhr - 16:00 Uhr Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Bürgerbüro: Mo. - Di. 08:30 Uhr - 16:00 Uhr Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Standesamt: Mo. - Mi. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Do. 08:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Übrige Dienststellen: Mo. - Fr. 08:30 Uhr - 12:30 Uhr zusätzlich Do. 12:30 Uhr - 16:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Tel.: 05152/782-0

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05152 782-121

    E-Mail: systemho@stadt-ho.de

    Formulare

    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de