Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bad Grund - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 und 14:30 - 16:00 Di: 09:00 - 12:00 Mi: 09:00 - 12:00 Do: 09:00 - 12:00 und 14:30 - 16:30 Fr: 09:00 - 12:00
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
Einheitsgemeinde Bad Grund
Adresse
Hausanschrift
Bankverbindung
Gemeindekasse Bad Grund
Empfänger: Gemeindekasse Bad Grund
IBAN: DE94 2636 1299 0004 4903 00
BIC: GENODEF1GOH
Bankinstitut: Volksbank Oberharz Bad Grund
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune