Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Braunlage - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Herz.-Joh.-Albr.-Str. 2
38700 Braunlage
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-130
Kontaktperson
Herr Jan Müller
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
Telefon Festnetz: 05520 940-130
E-Mail: jan.mueller@stadt-braunlage.de
Frau Sabine Lange
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
E-Mail: sabine.lange@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-132
Frau Annika Wagner
Postanschrift
Herz.-Joh.-Albr.-Str. 2
38700 Braunlage
Telefon Festnetz: 05520 940-131
E-Mail: annika.wagner@stadt-braunlage.de
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Merkblatt für Veranstalter wegen der Festsetzung nach Titel IV der GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune