Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Hinweise für Salzgitter: Standplatzgenehmigung (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - Gewerbeangelegenheiten
Aktuelles
Im Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe werden gewerbliche An-, Ab- und Ummeldungen entgegengenommen sowie an berechtigte Personen Auskünfte aus dem Gewerberegister erteilt.
Beschreibung
Angezeigt werden muss sowohl der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit, wie auch Veränderungen (räumlich oder inhaltlich) während des Betrieb und auch die Beendigung.
Für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten reicht jedoch die bloße Anzeige nicht aus. In diesen Fällen werden Erlaubnisse erteilt (z.B. für Jahr- u. Spezialmärkte, Automatenaufsteller und Spielhallen).
Weiterhin werden die Wochenmärkte organisiert und durchgeführt.
Dem Fachgebiet obliegt auch die Dienstaufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung . Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gewerbewesen@stadt.salzgitter.de
Internet
Formulare
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 20.05.2010
Stichwörter
QSKommune