Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben
oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine
Erlaubnis.
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Beschreibung
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
nicht angegeben
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der Fachkunde
- Bedürfnisnachweis
Formulare
nicht angegeben
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020
Stichwörter
Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung