• Lohne (Oldenburg) (Landkreis Vechta, Niedersachsen)
Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

Beschreibung

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

Ansprechpartner

Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr

Adresse

Hausanschrift

Ravensberger Straße 20

49377 Vechta

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1353

49375 Vechta

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung. Kfz-Zulassungsstelle in Vechta: Montag 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Kfz-Zulassungsstelle in Damme: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Wichtiger Hinweis: In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 19.11.2011

Technisch geändert am 10.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der Fachkunde
  • Bedürfnisnachweis

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020

Version

Technisch erstellt am 21.05.2007

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024