Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Beschreibung
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
Einheitsgemeinde Haselünne, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 280
49735 Haselünne
Öffnungszeiten
- Allgemeine Verwaltung - Montag bis Mittwoch: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Bürgerservice - Montag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr Samstag: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (Terminvereinbarung wird empfohlen)
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Haselünne
Empfänger: Stadt Haselünne
IBAN: DE63 2665 0001 0001 0006 86
BIC: NOLADE21EMS
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
Landkreis Emsland - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15 62
49705 Meppen
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Formulare
Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
erforderliche Unterlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der Fachkunde
- Bedürfnisnachweis
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020
Stichwörter
Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung