Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
    99089007001000

    Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben

    oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine

    Erlaubnis.

    Sie k

    Beschreibung

    Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

    Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1480
    49644 Cloppenburg

    Hausanschrift

    Eschstraße 29
    49661 Cloppenburg

    Kontakt speichern

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle Anzahl: 2 Gebühren: nein Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus Anzahl: 2 Gebühren: ja Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus Anzahl: 20 Gebühren: nein
    Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg) Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten:  Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr  und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe  Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr  Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen  Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr  Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr  

    Kontakt

    E-Mail: kreishaus@lkclp.de

    Telefon Festnetz: 04471 15-0

    Fax: 04471 85697

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2012
    Technisch geändert am 09.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007
    Technisch geändert am 14.04.2026

    Stichwörter

    Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024