Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

    Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Wilhelmshaven - Allgemeine Gefahrenabwehr, Waffenwesen, Fischereiaufsicht, Fundmunition

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 10

    26382 Wilhelmshaven

    RATRiUM

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus
      Linien:
      • Bus: Linie 2
      • Bus: Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04421 16-3202

    Fax: 04421 16-3209

    E-Mail: info@wilhelmshaven.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
    Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Nachweis der Fachkunde
    • Bedürfnisnachweis

    Voraussetzungen

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English