Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

    Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Osnabrück, kreisfreie Stadt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 4460

    49034 Osnabrück

    Hausanschrift

    Bierstraße 28

    49074 Osnabrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 323-0

    Fax: 0541 323-2717

    E-Mail: buergerservice@osnabrueck.de

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2008 (von: Administrator brain-scc)

    Technisch geändert am 26.10.2023 (von: Klumpe, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Nachweis der Fachkunde
    • Bedürfnisnachweis

    Voraussetzungen

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)