Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Beschreibung

    Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
    Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

    Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Laatzen: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Allgemeine Informationen

    Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist gefährlich. Daher bedarf er auch für private Zwecke einer Erlaubnis (z.B. zum Vorderladerschießen oder zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen).



    Allgemeine Informationen

    Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist gefährlich. Daher bedarf er auch für private Zwecke einer Erlaubnis (z.B. zum Vorderladerschießen oder zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

    Ansprechpartner

    32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Waffen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Keine offenen Sprechzeiten - Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Do. 08.00 - 15.30 Uhr Fr. 08.00 - 12.30 Uhr Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der verlinkten Homepage.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Für viele der Verwaltungsleistungen der Waffenbehörde ist ein persönlicher Besuch nicht erforderlich. Die Ansprechpersonen werden Sie dahingehend gern beraten, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist. Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • Nachweis der Fachkunde
    • Bedürfnisnachweis

    Voraussetzungen

    • deutsche Staatsangehörigkeit
    • den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

    Hinweise für Region Hannover: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

    Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Laatzen: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Es werden Kosten nach dem Nds. Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.

    • Erteilung einer Erlaubnis: 50,00 bis 150,00 Euro abhängig vom Zeitaufwand
    • Wesentliche Änderung oder Verlängerung der Erlaubnis: 40,00 Euro
    • Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: 40,00 Euro

    Es werden Kosten nach dem Nds. Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.

    • Erteilung einer Erlaubnis: 50,00 bis 150,00 Euro abhängig vom Zeitaufwand
    • Wesentliche Änderung oder Verlängerung der Erlaubnis: 40,00 Euro
    • Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: 40,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)