Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Beschreibung
Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Hinweise für Laatzen: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist gefährlich. Daher bedarf er auch für private Zwecke einer Erlaubnis (z.B. zum Vorderladerschießen oder zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen).
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist gefährlich. Daher bedarf er auch für private Zwecke einer Erlaubnis (z.B. zum Vorderladerschießen oder zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.
Ansprechpartner
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Waffen)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Keine offenen Sprechzeiten - Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. - Do. 08.00 - 15.30 Uhr Fr. 08.00 - 12.30 Uhr Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der verlinkten Homepage.
Kontakt
E-Mail: jagd.waffen@region-hannover.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Nachweis der Fachkunde
- Bedürfnisnachweis
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Hinweise für Region Hannover: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Laatzen: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Es werden Kosten nach dem Nds. Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.
- Erteilung einer Erlaubnis: 50,00 bis 150,00 Euro abhängig vom Zeitaufwand
- Wesentliche Änderung oder Verlängerung der Erlaubnis: 40,00 Euro
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: 40,00 Euro
Es werden Kosten nach dem Nds. Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.
- Erteilung einer Erlaubnis: 50,00 bis 150,00 Euro abhängig vom Zeitaufwand
- Wesentliche Änderung oder Verlängerung der Erlaubnis: 40,00 Euro
- Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: 40,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.05.2020
Stichwörter
Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
Metainformation
- Ursprungsportal: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
- Ursprungsportal: Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung in Hannover
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