Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallen Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer eine Spielhalle errichten und betreiben will, bedarf gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nds. Spielhallengesetz (NSpielhG) der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Da diese Erlaubnisse nur noch befristet erteil werden dürfen (bis zu 10 Jahren), bedarf es einer erneuten Erlaubnis gemäß § 2 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 NSpielhG.

    Diese Erlaubnisse gelten gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 NSpielhG jeweils auch als Erlaubnis nach § 24 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021).

    Hinweise für Helmstedt: Spielhallen Erlaubnis

    Allgemeine Informationen

    Einer Erlaubnis nach § 2 Niedersächsisches Spielhallengesetz (NSpielhG) bedarf, wer eine Spielhalle betreiben will. Eine Spielhalle ist nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV) ein Ort, an dem sog. Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen; und zwar im Gegensatz zu einer normalen Gaststätte, in der höchstens 2 derartige Geräte stehen dürfen, in einer erheblich höheren Anzahl. Die genaue Anzahl dieser Geldspielgeräte ist abhängig von der Größe der Spielhalle. Insgesamt darf pro 12 m² ein Geldspieler aufgestellt werden - maximal 12 solcher Geräte.

    Ein besonderes Erfordernis zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis ist in der baurechtlichen Zulässigkeit der geplanten Anlage zu sehen. Sobald eine Spielhalle neu erstellt werden soll, ist dafür ein Baugenehmigungsverfahren, das bei den zuständigen Bauämtern geführt wird, zwingend erforderlich. Auch bei bestehenden Altanlagen wird von der Erlaubnisbehörde die Baugenehmigungsbehörde während des Verfahrens eingeschaltet.

    Die Außenwerbung der Spielhalle muss den Anforderungen des § 26 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 entsprechen. Daher ist eine Darstellung der geplanten Werbung vorzulegen.



    Allgemeine Informationen

    Einer Erlaubnis nach § 2 Niedersächsisches Spielhallengesetz (NSpielhG) bedarf, wer eine Spielhalle betreiben will. Eine Spielhalle ist nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV) ein Ort, an dem sog. Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen; und zwar im Gegensatz zu einer normalen Gaststätte, in der höchstens 2 derartige Geräte stehen dürfen, in einer erheblich höheren Anzahl. Die genaue Anzahl dieser Geldspielgeräte ist abhängig von der Größe der Spielhalle. Insgesamt darf pro 12 m² ein Geldspieler aufgestellt werden - maximal 12 solcher Geräte.

    Ein besonderes Erfordernis zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis ist in der baurechtlichen Zulässigkeit der geplanten Anlage zu sehen. Sobald eine Spielhalle neu erstellt werden soll, ist dafür ein Baugenehmigungsverfahren, das bei den zuständigen Bauämtern geführt wird, zwingend erforderlich. Auch bei bestehenden Altanlagen wird von der Erlaubnisbehörde die Baugenehmigungsbehörde während des Verfahrens eingeschaltet.

    Die Außenwerbung der Spielhalle muss den Anforderungen des § 26 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 entsprechen. Daher ist eine Darstellung der geplanten Werbung vorzulegen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig für die Antragsbearbeitung ist gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Nr. 1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 ZustVO-Wirtschaft das Gewerbeamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt oder der selbständigen Gemeinde, in dessen oder deren Gebiet eine Spielhalle betrieben werden soll.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Hinweise für Helmstedt: Spielhallen Erlaubnis

    Für die Erlaubniserteilung sind folgende Stellen zuständig:

    Gebiet der Stadt Helmstedt:
    Stadtverwaltung Helmstedt
    Am Markt 1
    38350 Helmstedt
    Für das übrige Kreisgebiet:
    Landkreis Helmstedt
    Gewerbeangelegenheiten
    Südertor 6
    38350 Helmstedt

    Für die Erlaubniserteilung sind folgende Stellen zuständig:

    Gebiet der Stadt Helmstedt:
    Stadtverwaltung Helmstedt
    Am Markt 1
    38350 Helmstedt
    Für das übrige Kreisgebiet:
    Landkreis Helmstedt
    Gewerbeangelegenheiten
    Südertor 6
    38350 Helmstedt

    Ansprechpartner

    Landkreis Helmstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Südertor 6

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00 Achtung: Unterschiedliche Öffnungszeiten der verschiedenen Geschäftsbereiche. Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121

    Fax: +49 5351 121-1600

    E-Mail: kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2022

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    GB2 - FB14 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2012

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Grundriss für die Betriebsräume für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle (in 3- bis 5-facher Ausführung)
    • Nutzflächenberechnung
    • bei Neueinrichtung:
      • Nutzungsgenehmigung oder Baugenehmigung
    • Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt bzw. wie diese behoben werden sollen (vgl. § 6 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) i.V.m. dem Anhang „Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht“ zum GlüStV")

    Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern. Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können Unterlagen verwendet werden, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden erfüllt werden.

    Hinweise für Helmstedt: Spielhallen Erlaubnis

    • Antrag auf Spielhallenerlaubnis (s.u.).
    • Zertifizierung nach 5 SpielhG und Sachkundenachweis gemäß § 6 NSpielhG
    • steuerliche Bescheinigung vom Finanzamt (bei juristischer Person für den/die Geschäftsführer und die juristische Person).
    • Führungszeugnis für Behörden (bei juristischer Person für den/die Geschäftsführer) Belegart OG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (bei juristischer Person für den/die Geschäftsführer und die juristische Person) Belegart 9 
    • Lebenslauf
    • 3 Grundrisszeichnungen der Räume, Lageplan des Betriebsgrundstücks
    • Kopie des Miet-, Pacht- bzw. Nutzungsvertrages bzw. Eigentumsnachweis.
    • Darstellung der geplanten Außenwerbung
    • Sozialkonzept
    • Erlaubnis gem. § 33 c Gewerbeordnung (Aufstellerlaubnis) sofern die Geldspielautomaten selbst aufgestellt werden
    • Antrag auf Spielhallenerlaubnis (s.u.).
    • Zertifizierung nach 5 SpielhG und Sachkundenachweis gemäß § 6 NSpielhG
    • steuerliche Bescheinigung vom Finanzamt (bei juristischer Person für den/die Geschäftsführer und die juristische Person).
    • Führungszeugnis für Behörden (bei juristischer Person für den/die Geschäftsführer) Belegart OG
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden (bei juristischer Person für den/die Geschäftsführer und die juristische Person) Belegart 9
    • Lebenslauf
    • 3 Grundrisszeichnungen der Räume, Lageplan des Betriebsgrundstücks
    • Kopie des Miet-, Pacht- bzw. Nutzungsvertrages bzw. Eigentumsnachweis.
    • Darstellung der geplanten Außenwerbung
    • Sozialkonzept
    • Erlaubnis gem. § 33 c Gewerbeordnung (Aufstellerlaubnis) sofern die Geldspielautomaten selbst aufgestellt werden

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragsstellung kann gefordert werden, persönliche Abholung ist nicht erforderlich.

    Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Bei juristischen Personen:
      • ggf. Vertretungsvollmacht
      • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
    • Grundriss für die Betriebsräume für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle (in 3- bis 5-facher Ausführung)
    • Nutzflächenberechnung
    • bei Neueinrichtung:
      • Nutzungsgenehmigung oder Baugenehmigung
    • Zertifikat nach § 5 NSpielhG
    • Sachkundenachweis nach § 7 Abs. 9 NSpielhG für die antragstellende oder für eine mit der Leitung der Spielhalle beauftragte Person

    Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern. Bei Gewerbetreibenden aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat können Unterlagen verwendet werden, die im Herkunftsstaat ausgestellt wurden, die belegen, dass die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse des Gewerbetreibenden erfüllt werden.

    Erlaubnis für Spielhalle ist ausgeschlossen, wenn

    • die Spielhalle, für die die Erlaubnis beantragt wird, zu einer zulässig betriebenen benachbarten Spielhalle nicht den Mindestabstand von 100 Metern oder den aufgrund einer kommunalen Verordnung abweichend geregelten Mindestabstand einhält,
    • die Spielhalle, für die die Erlaubnis beantragt wird, in baulichem Verbund mit einer weiteren Spielhalle betrieben werden soll,
    • in dem Gebäude oder Gebäudekomplex eine Wettvermittlungsstelle nach § 8 NGlüSpG zulässigerweise betrieben wird,

    der Betrieb der Spielhalle, für die die Erlaubnis beantragt wird, Ziel und Zweck des § 1 GlüStV 2021 zuwiderlaufen würde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Helmstedt: Spielhallen Erlaubnis

    Rechtsbehelf

    Bestehen zu der Entscheidung über die Erlaubnis oder zu Details aus dieser bei dem Adressaten (in der Regel Antragsteller) rechtliche Zweifel oder Bedenken, können diese je nach Rechtsnatur im Wege einer Verpflichtungs- oder Anfechtungsklage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht einer Überprüfung zugeführt werden. In Niedersachsen ist ein Vorverfahren durch § 80 Nds. Justizgesetz nicht vorgesehen. Daher kein Widerspruch zulässig, vielmehr ist direkt verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben. 

    Verfahrensablauf

    Für Spielhallen gilt ein Ausübungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt. D.h. der Betrieb einer Spielhalle darf erst begonnen werden, wenn nach schriftlicher Erlaubnisantragstellung die Erlaubnis erteilt wurde. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird daher dringend empfohlen.

    Fristen

    Inhaber gültiger Erlaubnisse dürfen für den betroffenen Betrieb Anschlusserlaubnisanträge frühestens zwei Jahre vor Ablauf der bisherigen Erlaubnis stellen. Gleiches gilt, wenn ein Erlaubnisantrag für eine Spielhalle gestellt wird, die den vorgeschriebenen Mindestabstand zu einer erlaubt betriebenen Spielhalle nicht wahrt oder mit einer erlaubt betriebenen Spielhalle in baulichem Verbund stehen würde (§ 2 Abs. 3 NSpielhG).

    Ansonsten (z.B. bei Existenzgründungen) bestehen keine Antragsfristen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.10 und Nr. 57.1.7.1 an.

    Gebühr ab 4000.0 EUR bis 20000.0 EUR

    Hinweise für Helmstedt: Spielhallen Erlaubnis

    Die bei der Erteilung der Erlaubnis fällige Verwaltungsgebühr beträgt je nach Aufwand zwischen 4.000,00 EUR und 20.000,00 EUR.

    Die bei der Erteilung der Erlaubnis fällige Verwaltungsgebühr beträgt je nach Aufwand zwischen 4.000,00 EUR und 20.000,00 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr am 09.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Spielhalle eröffnen, Spielhallenerlaubnis, Spielhallen: Erlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024