Selbsthilfegruppen
Beschreibung
Bei vielen Problemen der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen kann man als Betroffener oder Angehöriger von einer Selbsthilfegruppe profitieren. Zusammen mit anderen Betroffenen kann man sich unter anderem über Therapiemöglichkeiten austauschen oder Tipps für den Alltag erhalten.
Jeder kann eine Selbsthilfegruppe gründen. Sie bedarf keiner Rechtsform; es genügt, sich mit anderen Leuten auf ein Thema und bestimmte Rahmenbedingungen wie Ort, Zeit oder Dauer zu einigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Adressen und Ansprechpartner finden Sie in der Regel auf den Internetseiten Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Emsland - Fachbereich Soziales
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 15 62
49705 Meppen
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Formulare
Antrag auf institutionelle Förderung von Selbsthilfegruppen im Landkreis Emsland
Ratgeber für Ratgeber
Samtgemeinde Freren - Hauptamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 1251
49830 Freren
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05902 950-101
E-Mail: hauptamt@freren.de
Bankverbindung
Samtgemeinde Freren
Empfänger: Samtgemeinde Freren
IBAN: DE82 2665 0001 0007 0220 07
BIC: NOLADE21EMS
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten Sie vom Selbsthilfe-Büro Niedersachsen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen