Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
    Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

    Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Hinweise für Verden (Aller): Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsabbruch

    Allgemeine Informationen

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Sie brauchen Beratung und Unterstützung? Hier finden Sie erste Informationen über solche Angebote in der Stadt Verden (Aller).

    Ein Schwangerschaftsabbruch ist die vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft. Die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch fällt den wenigsten leicht. Neben medizinischen Aspekten sind auch persönliche, ethische und rechtliche Fragen von Bedeutung. Einen Schwangerschaftsabbruch nennt man auch Abtreibung.

    Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, muss gesetzliche Regelungen und Fristen einhalten (siehe unten). Zuerst muss die Schwangerschaft nachweisbar sein. Dazu genügt meist ein positiver Schwangerschaftstest.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

    Hinweise für Verden (Aller): Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsabbruch

    Um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, benötigen Sie einen Beratungsschein von einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Nicht alle Beratungsstellen können einen Beratungsschein ausstellen. Nachfolgend aufgeführt sind anerkannte Beratungsstellen im Landkreis Verden, die einen Beratungsschein ausstellen dürfen.

    Frauenberatung Verden e.V.

    Grüne Straße 31

    27283 Verden

    Telefon: 04231 85129

    E-Mail: info@frauenberatung-verden.de

    Diakonisches Werk des Ev.-luth. Kirchenkreises Verden

    Hinter der Mauer 32

    27283 Verden

    Telefon: 04231 800430

    E-Mail: dw.verden@evlka.de

    Bitte informieren Sie sich ausführlich, aber prüfen Sie stets die Seriosität und Unabhängigkeit Ihrer Informationsquellen. Detaillierte Informationen zum Beratungsschein, dem Beratungsgespräch, Themen der Beratung und zu den Fristen finden Sie z.B. unter www.familienplanung.de.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr."
      Linie:
      • Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05121 304-611

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Verden (Aller): Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsabbruch

    Bitte erkundigen Sie sich bei der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, wenn Sie dort einen Termin vereinbaren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Verden (Aller): Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsabbruch

    Nach geltendem Recht ist der Schwangerschaftsabbruch gemäß § 218 Strafgesetzbuch grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt jedoch auf der Grundlage der sogenannten Fristen- und Beratungsregelung unter bestimmten Bedingungen straffrei. Außerdem ist ein Schwangerschaftsabbruch bei Vorliegen einer medizinischen Indikation möglich. Das ist auch so, wenn eine kriminologische Indikation vorliegt, d.h. wenn die Schwangerschaft auf eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Missbrauch zurückzuführen ist. In beiden Fällen ist der Abbruch dann ausdrücklich nicht rechtswidrig.

    Fristen

    Bitte beachten Sie folgende Fristen:

    • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Hinweise für Verden (Aller): Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsabbruch

    Straflos nach § 218a StGB ist der Schwangerschaftsabbruch bis 12 Wochen nach Empfängnis, also 14 Wochen nach dem 1. Tag der letzten Periode. Vor jedem Abbruch muss eine Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle erfolgen. Danach sind 3 Tage Wartezeit bis zum Tag des Abbruchs Pflicht.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Verden (Aller): Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsabbruch

    Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs mit ärztlich festgestellter medizinischer oder kriminologischer Indikation werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (oder der Beamtenbeihilfe) vollständig übernommen. Private Krankenkassen haben bisher in der Regel nur die Kosten von Abbrüchen aufgrund medizinischer Indikation erstattet. Ob sie dies auch bei kriminologischer Indikation tun, muss im Einzelfall geklärt werden.

    Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische oder kriminologische Indikation müssen Sie selbst tragen. Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen unter 1.001 Euro liegt und auch kein kurzfristig verwertbares Vermögen vorhanden ist, können Sie gemäß §§ 19f. Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 237 Euro für jedes minderjährige Kind, das mit im Haushalt lebt (Bedürftigkeitsgrenze in dieser Höhe ist gültig ab 01.07.2023, ohne Gewähr).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

    Hinweise für Verden (Aller): Schwangerschaftskonfliktberatung / Schwangerschaftsabbruch

    Für die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs gibt es unterschiedliche medizinische Methoden, von denen heutzutage meist zwei zur Anwendung kommen:

    Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch

    Eine Schwangerschaft kann ärztlich begleitet mit Medikamenten abgebrochen werden. Dies ist bis zum Ende der 7. Schwangerschaftswoche möglich. Ein medikamentöser Abbruch dauert mehrere Tage.

    Der operative Schwangerschaftsabbruch

    Er wird in der Regel ambulant in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt. Nach dem Eingriff ist nur eine kurze Ruhephase nötig, bis die Praxis wieder verlassen werden kann. Der operative Abbruch kann in einer kurzen Vollnarkose oder in örtlicher Betäubung durchgeführt werden.

    Wer führt den Eingriff durch?

    In der Beratungsstelle werden Ihnen ärztliche Praxen in Ihrer Nähe genannt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

    In Verden (Aller) ist dies die

    Aller-Weser-Klinik

    Eitzer Straße 20,
    27283 Verden (Aller)

    https://www.aller-weser-klinik.de/

    Einen Überblick finden Sie auf einer Liste, die die Bundesärztekammer (BÄK) auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellt: http://www.bundesaerztekammer.de. Suchen Sie nach "Liste nach § 13 SchKG online

    Auf Ihren Wunsch muss Ihnen Ihr:e Ärzt:in Gelegenheit geben, noch einmal über Ihre Beweggründe für einen Schwangerschaftsabbruch zu sprechen. Über die Bedeutung und den Ablauf des Eingriffs, seine Folgen, Risiken und möglichen Auswirkungen muss eine ärztliche Aufklärung erfolgen.

    Weitere Informationen sowie ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abtreibung, Schwangerschaftsberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de