Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
    Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

    Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Hinweise für Achim: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Allgemeine Informationen

    Sind Sie schwanger und haben viele Fragen? Sie wissen nicht, ob das Geld reicht? Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Wir informieren über alle Fragen die in einer Schwangerschaft entstehen können; und/oder, die mit einem Schwangerschaftsabbruch zusammenhängen.

    Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

    Schwangere Frauen erhalten Auskünfte z. B. über ALG II, Elterngeld, Elternzeit, Wohngeld, Fragen der Ausbildung und Berufsausübung.

    In finanziellen Notlagen kann Hilfe über die Stiftung "Mutter und Kind" oder "Familie in Not" beantragt werden.

    Das Beratungsangebot richtet sich auch an Frauen, die die Totgeburt ihres Kindes zu betrauern haben und an Frauen, die Probleme mit einem Kaiserschnitt hatten und haben.

    Auch bei postpartaler Depression stehen wir Ihnen mit sozialtherapeutischer Begleitung zur Seite. Die Beratung ist anonym und kostenlos.



    Allgemeine Informationen

    Sind Sie schwanger und haben viele Fragen? Sie wissen nicht, ob das Geld reicht? Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Wir informieren über alle Fragen die in einer Schwangerschaft entstehen können; und/oder, die mit einem Schwangerschaftsabbruch zusammenhängen.

    Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie

    Schwangere Frauen erhalten Auskünfte z. B. über ALG II, Elterngeld, Elternzeit, Wohngeld, Fragen der Ausbildung und Berufsausübung.

    In finanziellen Notlagen kann Hilfe über die Stiftung "Mutter und Kind" oder "Familie in Not" beantragt werden.

    Das Beratungsangebot richtet sich auch an Frauen, die die Totgeburt ihres Kindes zu betrauern haben und an Frauen, die Probleme mit einem Kaiserschnitt hatten und haben.

    Auch bei postpartaler Depression stehen wir Ihnen mit sozialtherapeutischer Begleitung zur Seite. Die Beratung ist anonym und kostenlos.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Achim: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Frauenberatung Verden e. V.

    Mädchen und Frauen 

    Beratung und Bildung 

    Grüne Straße 31 

    27283 Verden (Aller)

    Telefon: 04231 85129

    Fax: 04231 800846

    E-Mail: frauenberatung-verden@t-online.de

    Internet: http://www.frauenberatung-verden.de

    Frauenberatung Verden e. V.

    Mädchen und Frauen

    Beratung und Bildung

    Grüne Straße 31

    27283 Verden (Aller)

    Telefon: 04231 85129

    Fax: 04231 800846

    E-Mail: frauenberatung-verden@t-online.de

    Internet: http://www.frauenberatung-verden.de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

    Hinweise für Achim: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Jeden Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr finden im Kulturhaus Alter Schützenhof, Bergstraße 2, Sprechzeiten des Vereins Frauenberatung Verden e. V. statt.

    Eine telefonische Terminvereinbarung unter 04231 85129 ist erforderlich.

    Jeden Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr finden im Kulturhaus Alter Schützenhof, Bergstraße 2, Sprechzeiten des Vereins Frauenberatung Verden e. V. statt.

    Eine telefonische Terminvereinbarung unter 04231 85129 ist erforderlich.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    "Bohlweg" oder "Schuhstr."

    Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    Fax: 05121 304-611

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2007 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 08.12.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Achim: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Für die Beratung zum Schwangerschaftsabbruch werden keine Unterlagen benötigt.

    Für weitere Beratungsthemen fragen Sie bitte telefonisch nach mitzubringenden Unterlagen.

    Für die Beratung zum Schwangerschaftsabbruch werden keine Unterlagen benötigt.

    Für weitere Beratungsthemen fragen Sie bitte telefonisch nach mitzubringenden Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte beachten Sie folgende Fristen:

    • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Hinweise für Achim: Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schwangerschaftsberatung, Abtreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)