Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
    Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

    Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Hinweise für Stade: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Allgemeine Informationen

    Das Gesundheitsamt ist eine anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatungen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt immer anonym. Wir beraten Sie, wenn Sie sich in einer sozialen, finanziellen oder persönlichen Notlage befinden und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.
    Die Beratung wird ergebnisoffen geführt, ohne Sie zu belehren oder zu bevormunden. Die Beratung soll dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.

    Falls sich eine Frau nach der Beratung entscheidet, ihr Kind auszutragen, können auf Wunsch weitere Hilfen angeboten werden. In diesem Zusammenhang wird auch an andere Hilfestellen, wie z. B. Amt für Jugend und Familie, Elterngeldstelle, Wohnungsamt weitervermittelt.
    Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Harff.

    Stiftung "Familie in Not":
    Mütter und Paare, für die bei der Frage ein Kind auszutragen oder nicht, wirtschaftliche Nöte eine Rolle spielen, können bei der Stiftung "Familie in Not" einen Antrag auf Gewährung von Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" stellen und von dort bei nachgewiesener Bedürftigkeit eine einmalige finanzielle Hilfe z. B. zur Anschaffung der Babyausstattung, Einrichtung eines Kinderzimmers etc. erhalten.



    Allgemeine Informationen

    Das Gesundheitsamt ist eine anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatungen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt immer anonym. Wir beraten Sie, wenn Sie sich in einer sozialen, finanziellen oder persönlichen Notlage befinden und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.
    Die Beratung wird ergebnisoffen geführt, ohne Sie zu belehren oder zu bevormunden. Die Beratung soll dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.

    Falls sich eine Frau nach der Beratung entscheidet, ihr Kind auszutragen, können auf Wunsch weitere Hilfen angeboten werden. In diesem Zusammenhang wird auch an andere Hilfestellen, wie z. B. Amt für Jugend und Familie, Elterngeldstelle, Wohnungsamt weitervermittelt.
    Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Harff.

    Stiftung "Familie in Not":
    Mütter und Paare, für die bei der Frage ein Kind auszutragen oder nicht, wirtschaftliche Nöte eine Rolle spielen, können bei der Stiftung "Familie in Not" einen Antrag auf Gewährung von Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" stellen und von dort bei nachgewiesener Bedürftigkeit eine einmalige finanzielle Hilfe z. B. zur Anschaffung der Babyausstattung, Einrichtung eines Kinderzimmers etc. erhalten.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Heckenweg 7

    21680 Stade

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04141 12-5300

    Fax: 04141 12-5313

    E-Mail: gesundheit@landkreis-stade.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    "Bohlweg" oder "Schuhstr."

    Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    Fax: 05121 304-611

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2007 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 08.12.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Stade: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Für die Schwangerschaftskonfliktberatung werden keine Unterlagen benötigt.

    Für den Stifungsantrag:

    • Einkommensnachweise
    • Mutterpass
    • ggf. Ausweis/ Aufenthaltsgenehmigung

    Für die Schwangerschaftskonfliktberatung werden keine Unterlagen benötigt.

    Für den Stifungsantrag:

    • Einkommensnachweise
    • Mutterpass
    • ggf. Ausweis/ Aufenthaltsgenehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Bitte beachten Sie folgende Fristen:

    • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schwangerschaftsberatung, Abtreibung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)