Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Beschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.
Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
- Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hinweise für Stade: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Das Gesundheitsamt ist eine anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatungen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt immer anonym. Wir beraten Sie, wenn Sie sich in einer sozialen, finanziellen oder persönlichen Notlage befinden und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.
Die Beratung wird ergebnisoffen geführt, ohne Sie zu belehren oder zu bevormunden. Die Beratung soll dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.
Falls sich eine Frau nach der Beratung entscheidet, ihr Kind auszutragen, können auf Wunsch weitere Hilfen angeboten werden. In diesem Zusammenhang wird auch an andere Hilfestellen, wie z. B. Amt für Jugend und Familie, Elterngeldstelle, Wohnungsamt weitervermittelt.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Harff.
Stiftung "Familie in Not":
Mütter und Paare, für die bei der Frage ein Kind auszutragen oder nicht, wirtschaftliche Nöte eine Rolle spielen, können bei der Stiftung "Familie in Not" einen Antrag auf Gewährung von Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" stellen und von dort bei nachgewiesener Bedürftigkeit eine einmalige finanzielle Hilfe z. B. zur Anschaffung der Babyausstattung, Einrichtung eines Kinderzimmers etc. erhalten.
Das Gesundheitsamt ist eine anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatungen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt immer anonym. Wir beraten Sie, wenn Sie sich in einer sozialen, finanziellen oder persönlichen Notlage befinden und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.
Die Beratung wird ergebnisoffen geführt, ohne Sie zu belehren oder zu bevormunden. Die Beratung soll dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.
Falls sich eine Frau nach der Beratung entscheidet, ihr Kind auszutragen, können auf Wunsch weitere Hilfen angeboten werden. In diesem Zusammenhang wird auch an andere Hilfestellen, wie z. B. Amt für Jugend und Familie, Elterngeldstelle, Wohnungsamt weitervermittelt.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Harff.
Stiftung "Familie in Not":
Mütter und Paare, für die bei der Frage ein Kind auszutragen oder nicht, wirtschaftliche Nöte eine Rolle spielen, können bei der Stiftung "Familie in Not" einen Antrag auf Gewährung von Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" stellen und von dort bei nachgewiesener Bedürftigkeit eine einmalige finanzielle Hilfe z. B. zur Anschaffung der Babyausstattung, Einrichtung eines Kinderzimmers etc. erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.
Ansprechpartner
Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
"Bohlweg" oder "Schuhstr."
Bus: 1,2,4 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Stade: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Für die Schwangerschaftskonfliktberatung werden keine Unterlagen benötigt.
Für den Stifungsantrag:
- Einkommensnachweise
- Mutterpass
- ggf. Ausweis/ Aufenthaltsgenehmigung
Für die Schwangerschaftskonfliktberatung werden keine Unterlagen benötigt.
Für den Stifungsantrag:
- Einkommensnachweise
- Mutterpass
- ggf. Ausweis/ Aufenthaltsgenehmigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.09.2019
Stichwörter
Schwangerschaftsberatung, Abtreibung