Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

    Beschreibung

    Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

    Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
    Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

    Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

    Hinweise für Stade: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Allgemeine Informationen

    Das Gesundheitsamt ist eine anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftskonfliktberatungen. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt immer anonym. Wir beraten Sie, wenn Sie sich in einer sozialen, finanziellen oder persönlichen Notlage befinden und einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.
    Die Beratung wird ergebnisoffen geführt, ohne Sie zu belehren oder zu bevormunden. Die Beratung soll dazu beitragen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.

    Falls sich eine Frau nach der Beratung entscheidet, ihr Kind auszutragen, können auf Wunsch weitere Hilfen angeboten werden. In diesem Zusammenhang wird auch an andere Hilfestellen, wie z. B. Amt für Jugend und Familie, Elterngeldstelle, Wohnungsamt weitervermittelt.
    Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Harff.

    Stiftung "Familie in Not":
    Mütter und Paare, für die bei der Frage ein Kind auszutragen oder nicht, wirtschaftliche Nöte eine Rolle spielen, können bei der Stiftung "Familie in Not" einen Antrag auf Gewährung von Mitteln der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" stellen und von dort bei nachgewiesener Bedürftigkeit eine einmalige finanzielle Hilfe z. B. zur Anschaffung der Babyausstattung, Einrichtung eines Kinderzimmers etc. erhalten.



    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Horneburg - Fachbereich 1 - Bürgerservice und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 47/49

    21640 Horneburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Lange Straße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der barrierefreie Zugang befindet sich hinter dem Gebäude. Dort befindet sich auch ein Behindertenstellplatz. Im Gebäude selbst ist ein Treppenlift vorhanden.

    Kontakt

    Fax: 04163 8079-77

    Telefon Festnetz: 04163 8079-0

    E-Mail: info@horneburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Bohlweg" oder "Schuhstr."
      Linie:
      • Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 05121 304-611

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Stade: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

    Für die Schwangerschaftskonfliktberatung werden keine Unterlagen benötigt.

    Für den Stifungsantrag:

    • Einkommensnachweise
    • Mutterpass
    • ggf. Ausweis/ Aufenthaltsgenehmigung

    Fristen

    Bitte beachten Sie folgende Fristen:

    • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
    • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
    • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abtreibung, Schwangerschaftsberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de