Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung
Beschreibung
Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?
Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.
Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
- Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
- Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Schwangerschaftskonfliktberatung
Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen, sozialen oder finanziellen Notlage?
In unserer Beratungsstelle möchten wir Sie in Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen und begleiten.
Wir werden Ihnen frei von Vorurteilen und mit Verständnis und Respekt begegnen und Ihnen bei Ihrer Entscheidung beratend zur Seite stehen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos.
Wir bieten Ihnen:
- Beratung mit Beratungsnachweis (gem. § 218 StGB) im Schwangerschaftskonflikt.
- Informationen über Rechtsgrundlagen und Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz, Mutterschutzgesetz, Kindschafts- und Unterhaltsrecht sowie über Erziehungs- und Kindergeld.
- Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
- Vermittlung der Anträge bei Stiftungsträgern (Landes- und Bundesstiftung "Familie in Not").
- Wissen über Familienplanung, Verhütungsmittel und –methoden.
- Gesprächsbegleitung während der Schwangerschaft oder nach einem Schwangerschaftsabbruch.
- Die Beratung wird durch die Ärztinnen und die Diplompädagogin des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen, sozialen oder finanziellen Notlage?
In unserer Beratungsstelle möchten wir Sie in Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen und begleiten.
Wir werden Ihnen frei von Vorurteilen und mit Verständnis und Respekt begegnen und Ihnen bei Ihrer Entscheidung beratend zur Seite stehen. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos.
Wir bieten Ihnen:
- Beratung mit Beratungsnachweis (gem. § 218 StGB) im Schwangerschaftskonflikt.
- Informationen über Rechtsgrundlagen und Ansprüche nach dem Sozialhilfegesetz, Mutterschutzgesetz, Kindschafts- und Unterhaltsrecht sowie über Erziehungs- und Kindergeld.
- Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.
- Vermittlung der Anträge bei Stiftungsträgern (Landes- und Bundesstiftung "Familie in Not").
- Wissen über Familienplanung, Verhütungsmittel und -methoden.
- Gesprächsbegleitung während der Schwangerschaft oder nach einem Schwangerschaftsabbruch.
- Die Beratung wird durch die Ärztinnen und die Diplompädagogin des Gesundheitsamtes durchgeführt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.
Ansprechpartner
Gesundheitsamt - Dienststelle ROW
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Gesundheitsamt - Dienststelle BRV
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 08 44
31108 Hildesheim
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
"Bohlweg" oder "Schuhstr."
Bus: 1,2,4 und 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Bitte beachten Sie folgende Fristen:
- Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
- Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
- Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Schwangerschaftskonfliktberatung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersäsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 27.09.2019
Stichwörter
Schwangerschaftsberatung, Abtreibung