Schulpsychologische Beratung
Beschreibung
Schulpsychologische Beratung wird bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, bei Krisensituationen, im Kontext der Begabungsförderung, bei der Schulprogrammentwicklung oder zur Verbesserung von Kommunikation und Konfliktbewältigung angeboten.
Die schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten der zuständigen Stelle bieten u. a. Beratung und Fortbildungen an, um Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zur Verbesserung der Unterrichts- und Lernsituation zu geben.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.
Ansprechpartner
Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.12.2007