Ferien
Beschreibung
In Niedersachsen umfassen die Schulferien insgesamt 75 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 63 Werktage bei einer 5-Tage-Woche.
Die Sommerferien werden von der Kultusministerkonferenz festgelegt. Über die Festlegung der übrigen Ferien entscheidet die zuständige Stelle in eigener Zuständigkeit.
In Niedersachsen gibt es Herbstferien, Weihnachtsferien, Halbjahresferien, Osterferien, Pfingstferien und Sommerferien sowie ggf. zwei Brückentage (vor dem 1. Mai und nach Himmelfahrt).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Kultusministerium.
Ansprechpartner
Gemeinde Uplengen - Fachbereich 1 Bildung, Zentrale Dienste, Finanzen
Aktuelles
Der Fachbereich 1 Bildung, Zentrale Dienste, Finanzen wird geleitet von Herrn Malte van Mark. Die Bereiche Personal, Organisation, Kindergärten, Schulen, Finanzen, IT, Tourismus und Jugend sind dem Fachbereich angegliedert.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Gemeinde Uplengen
Empfänger: Gemeinde Uplengen
IBAN: DE91 2856 2297 0100 0683 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen Volksbank eG
Stichwörter
Baugrundstücke, Behörde, Betriebsrat, Bücherei, Bürgermeister, Datenschutz, EDV, Fachbereich 1, Gebäudebewirtschaftung, Gemeindeverwaltung Rathaus, Gemeindeverwaltung Rathaus, Hauptamt, IT, Kämmerei, Kinder, Jugendliche, Jugendzentren, Jugendzentrum, Kommunalwesen/zentrale Dienste/Projektarbeit, Personalabteilung, Pressestelle, Radtour, Radverkehr, Rathaus, Schulamt, Streetwork,, Verwaltungsleitung
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.12.2007